Allgemeine Informationen:
Dieses Angebot konnten wir neu in das Programm aufnehmen. Somit besteht zukünftig die Möglichkeit, intensiver den Arbeitsalltag in einer Einrichtung kennen zu lernen und sich mit den dortigen Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.
Reiseziel ist die Stadt Sonderborg im Süden Dänemarks. Aufgrund der Nähe zu Deutschland sind einige Einrichtungen bilingual (deutsch/dänisch). Somit gibt es keine Verständigungsprobleme und Sie benötigen keine Fremdsprachenkenntnisse.
Sie können natürlich alleine reisen. Wir empfehlen nach Möglichkeit, dieses Angebot mit 2 Teilnehmer*innen zu nutzen.
Ein Bildungsprogramm im klassischen Sinn gibt es bei diesem Angebot nicht. Sie definieren, wo Ihre Schwerpunkte in der Hospitation liegen und besprechen dies dann mit der aufnehmenden Einrichtung in Dänemark.
Die Dauer der gesamten Hospitation incl. An- und Abreisetag sowie 5 Tagen vor Ort beträgt somit immer 7 Kalendertage. Idealerweise reisen Sie am Sonntag an und treten am Samstag dann die Rückreise an.
Sie definieren Ihren gewünschten Reisetermin. Hier gibt es keinerlei Vorgaben durch uns. Wir leiten Ihren Wunsch an den dänischen Partner weiter und verständigen uns dann mit Ihnen auf den konkreten Zeitraum für die Hospitation.
Sie reisen individuell an.
Bei der Unterkunft sind wir gerne behilflich. Wir haben uns bei einem vorbereitenden Besuch Ferienwohnungen angeschaut, die über 2 getrennte Schlafzimmer verfügen. Gerne übernehmen wir auch die Reservierung einer Ferienwohnung für Sie.
Preis:
Die Finanzierung der Hospitationen müssen wir ebenfalls individuell regeln. Im Gegensatz zu den Gruppenreisen können wir nicht alle Leistungen zentral für alle Teilnehmer*innen einkaufen. Insbesondere keine Transporte.
Die europäische Union stellt für die Hospitation Fördermittel zur Verfügung. Diese betragen (Stand 2020) pro Teilnehmer*in (bei 2 Teilnehmern also doppelt)
Zuschuss zu den Reisekosten 275,00 €*
Zuschuss zum Aufenthalt 896,00 €*
* Die Zuschüsse entsprechen dem Stand 2020. Da 2021 ein Wechsel der Förderperiode eintritt, können sich ab nächstem Jahr die Zuschussbeträge verändern. Wir gehen davon aus, dass diese sich nicht verringern werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in zwei Raten.
80% erhalten Sie vor Antritt der Reise. Die restlichen 20% nach Erstellung des individuellen Teilnehmerberichtes. Dieser Bericht ist zwingend durch die EU vorgeschrieben und wird elektronisch erstellt. Wir organisieren Ihren Bericht, den Sie dann auf Ihre E-Mail Adresse erhalten. Der zeitliche Aufwand beträgt ca. 10 – 15 Minuten. Wir können in der Datenbank feststellen, ob Ihr Bericht eingegangen ist. Sobald dies der Fall ist, erhalten Sie die zweite Rate in Höhe der restlichen 20% der zur Verfügung stehenden Fördersumme.
Zielgruppe/Teilnehmer:
Die Fortbildung ist grundsätzlich offen für alle Erzieher*innen im Freistaat Sachsen sowie Leitungskräfte in den Trägerstrukturen.
Auszubildende bzw. Sozialassistenten können leider nicht an der Fortbildung teilnehmen. Sofern hier Interesse besteht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Termine:
flexibel, vorr. im Zeitraum Sep 2021 – Mai 2023
Bei Interesse melden Sie sich bitte zu einem der ausgeschriebenen Termine an. Wir registrieren die Anmeldungen und beantragen dann im Januar 2021 die Fördermittel. Nur wenn die europäischen Mittel bewilligt werden, findet die Fortbildung statt! Die Entscheidung der EU zu unserem Förderantrag erhalten wir im Juni/Juli 2021. Erst nach Zusage der Fördermittel schließen wir mit Ihnen den Teilnehmervertrag ab.